Herzlich Willkommen bei der Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager

Im Juni 2006 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV, damals noch BMU) die deutsche „Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager“ (ESchT) einberufen. Die Expertengruppe soll Fragen des BMUV und der deutschen Begleitkommission Schweiz (BeKo-Schweiz) zum Sachplan „Geologische Tiefenlager“ der Schweiz beantworten sowie das Standortauswahlverfahren fachlich begleiten.

Die Aufstellung des Sachplans erfolgte unter Einbeziehung der Nachbarstaaten der Schweiz. Die schweizerische Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat 2008 und 2015 Vorschläge für geologische Standortgebiete aufgrund sicherheitstechnischer und geologischer Kriterien eingereicht. Dabei befinden sich einige der vorgeschlagenen Standortgebiete in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland, da der in der Nordschweiz vorkommende Opalinuston als Wirtsgestein als besonders geeignet eingeschätzt wird. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung rief das BMU im September 2005 die BeKo-Schweiz ins Leben. Die BeKo-Schweiz bietet den betroffenen Gebietskörperschaften und interessierten Verbänden eine Plattform zur gegenseitigen Information und zur Abstimmung über die verschiedenen Interessenlagen auf deutscher Seite. Auf Anfrage der BeKo-Schweiz hat das BMU die Einrichtung einer Expertengruppe veranlasst. In Fachfragen zum Auswahlverfahren soll die ESchT das BMU und die in der BeKo-Schweiz vertretenen deutschen Stakeholder beraten und den fortschreitenden Prozess fachlich begleiten.

Inzwischen, am 10.09.2022, hat die Nagra ihren Vorschlag für die Standorte des geologischen Tiefenlagers (im Standortgebiet Nördlich Lägern mit Oberflächenanlagen im Gebiet Haberstal, Gemeinde Stadel) und der Verpackungsanlage für die ins Tiefenlager einzubringenden radioaktiven Abfälle (am Schweizer Zwischenlager Zwilag in der Gemeinde Würenlingen) bekanntgegeben . Bis Ende 2024 will die Nagra für das geologische Tiefenlager das Rahmenbewilligungsgesuch bei den schweizerischen Aufsichtsbehörden einreichen.

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